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Deutschland:Erste Patienten erhalten Cannabiskraut

Am 7. Februar hat die erste Patientin Cannabiskraut als
Medikament aus der Apotheke erhalten.

ACM-Mitteilungen vom 14. Februar 2009

Am 7. Februar hat die erste Patientin Cannabiskraut als
Medikament aus der Apotheke erhalten. Bisher haben sieben
Patienten vom Bundesinstitut für Arzneimittel und
Medizinprodukte (BfArM) in Bonn eine entsprechende
Ausnahmegenehmigung erhalten und bekommen in diesen Tagen
erstmals ihr Medikament, Cannabis aus den Niederlanden, das
auch dort in Apotheken erhältlich ist. Das erklärte der Leiter der
Bundesopiumstelle beim BfArM, Dr. Winfried Kleinert, in Bonn.
Weitere 27 Patienten besitzen bisher eine Ausnahmegenehmigung
zu Verwendung eines Cannabisextrakts, der aus diesem Cannabis
hergestellt wird.

Die sieben Patienten leiden an chronischen Schmerzen, multipler
Sklerose, Tourette-Syndrom und anderen schweren
Erkrankungen. Die Kosten belaufen sich für die Betroffenen auf
etwa 15 Euro pro Gramm Cannabis mit einem Dronabinol-Gehalt
von 18 Prozent, etwa das Doppelte des Preises in
niederländischen Apotheken. Das Antragsverfahren ist zur Zeit
recht aufwändig, da die behandelnden Ärzte ein ausführliches
Gutachten erstellen müssen, indem sie die Notwendigkeit einer
Therapie mit Cannabis begründen. In einem aktuellen Gutachten
von Dr. Lorenz Böllinger, Professor für Rechtswissenschaften an
der Universität Bremen, und Dr. Harald Hans Körner,
Oberstaatsanwalt aus Frankfurt und bekannter Kommentator des
Betäubungsmittelgesetzes, weisen die Autoren darauf hin, dass
das Antragsverfahren erleichtert werden sollte, um den Interessen
der Patienten auf eine angemessene Linderung ihrer Leiden
gerecht werden zu können.

Das juristische Gutachten ist verfügbar unter:
http://www.cannabis-med.org/german/gutachten_boe-koe.pdf

(Quellen: persönliche Mitteilungen, Gutachten von Prof. Böllinger
und Dr. Harald Hans Körner, dpa vom 14. Februar 2009